AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden des Vereines Sonnenberg

(Version Dezember 2024)

1. Allgemeines

1.1 Der Verein Sonnenberg vertreibt Produkte und erbringt Dienstleistungen, insbesondere über die Webseite webshop.sonnenberg.ch. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend «AGB») gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein Sonnenberg und dem Bezüger von Produkten und/oder Dienstleistungen beim Verein Sonnenberg (Bezüger nachstehend «Kunde», Verein Sonnenberg und der Kunde zusammen nachstehend «Parteien»).

1.2 Der Kunde garantiert, dass er im Zeitpunkt seiner Bestellung mindestens 18 Jahre alt ist.

1.3 Allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit wegbedungen.

1.4 Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur gültig, wenn diese von den Parteien schriftlich oder per E-Mail vereinbart wurden.

1.5 Sofern nebst diesen AGB besondere Vertragsbedingungen vom Verein Sonnenberg anwendbar sein sollten, gehen die besonderen Bedingungen den vorliegenden AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichende Bestimmungen enthalten.

2. Bestellungen

2.1 Sämtliche Angebote vom Verein Sonnenberg sind unverbindlich.

2.2 Durch die jeweilige Bestellung gibt der Kunde seinerseits ein Angebot ab, an welches er während 2 Wochen nach Zugang beim Verein Sonnenberg gebunden ist. Auf Wunsch des Kunden kann der Verein Sonnenberg die Bestellung aus Kulanz freiwillig stornieren.

2.3 Nach Eingang einer Bestellung versendet der Verein Sonnenberg in der Regel eine Eingangsbestätigung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung dient nur der Orientierung des Kunden über seine Bestellung und hat keine rechtlichen Wirkungen.

2.4 Der Vertrag zwischen den Parteien wird abgeschlossen, sobald der Verein Sonnenberg Leistungen für den Kunden erbringt (z.B. Versand oder Übergabe von Produkten an den Kunden) oder eine Auftragsbestätigung versendet.

2.5 Alle vom Verein Sonnenberg zu erbringenden Leistungen sind im Lieferschein und/oder der Auftragsbestätigung des Vereins Sonnenberg abschliessend aufgeführt.

2.6 Der Kunde prüft die vom Verein Sonnenberg erstellten Dokumente, insbesondere Rechnungen, Lieferscheine und die Auftragsbestätigungen, innert 5 Kalendertagen nach deren Versand (per Post oder digital) oder Übergabe. Allfällige Unstimmigkeiten teilt der Kunde während dieser Frist an den Verein Sonnenberg mit, andernfalls die Dokumente als durch ihn genehmigt gelten.

3. Beschaffung von Produkten, Stornierungen, Jahrgangswechsel

3.1 Der Verein Sonneberg ist berechtigt, Bestellungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren und/oder nur teilweise zu erbringen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Stornierung der Bestellung bezahlt der Kunde nur die effektiv durch den Verein Sonnenberg erbrachte Teilleistung.

3.2 Der Verein Sonnenberg ist in keinem Fall zur Beschaffung von Produkten oder bestimmten Jahrgängen von Weinen verpflichtet.

3.3 Falls der Verein Sonnenberg beabsichtigt, einen anderen Jahrgang eines Weins auszuliefern als bestellt, so informiert der Verein Sonnenberg den Kunden vor dem Versand per E-Mail über den geplanten Ersatzjahrgang. Nach dem Versand dieser E-Mail ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, innert 14 Kalendertagen zu erklären, ob er mit dem angebotenen Ersatzjahrgang einverstanden ist oder ob er auf die Lieferung des betreffenden Weins verzichtet. Geht innert Frist keine Nachricht des Kunden beim Verein Sonnenberg ein, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf die Weinlieferung. Im Falle eines Verzichts auf die Weinlieferung wird dem Kunden ein allfällig von ihm bereits bezahlter Preis samt Versand- und Verpackungskosten in der Regel innert 30 Tagen zurückerstattet (Rückerstattung auf die vom Kunden nach Kontaktaufnahme durch den Verein Sonnenberg angegebene Kontoverbindung). 

3.4 Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden aus den in dieser Ziffer 3 erwähnten Geschäftsvorfällen sind ausgeschlossen.

4. Preise, Kosten sowie Zahlungs- und Lieferbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive MWST.

4.2 Versand- und Verpackungskosten werden dem Kunden gesondert verrechnet (ausgenommen: als solche bezeichnete Gratislieferungen).

4.3 Der Verein Sonnenberg ist berechtigt, Lieferungen in mehreren Teilen auszuführen. Solche Teillieferungen haben für den Kunden keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

4.4 Massgeblich für die vereinbarten Preise, Kosten, Zahlungs- und Lieferbedingungen ist die Rechnung vom Verein Sonnenberg oder, wenn eine solche fehlt bzw. unvollständig ist, die Bestelleingangsbestätigung, oder wenn eine solche ebenfalls fehlt oder unvollständig ist, die dem Kunden bei Abschluss des Bestellvorgangs kommunizierten Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen.

4.5 Der Verein Sonnenberg ist unabhängig von der vereinbarten Zahlungsart berechtigt, Bestellungen nur gegen Vorauskasse zu liefern bzw. erbringen.

4.6 Der Verein Sonnenberg tritt dem Kunden hiermit allfällige Rechte ab, die der Verein Sonnenberg gegenüber dem Transporteur von Lieferungen an den Kunden zustehen. Im Gegenzug trägt der Kunde das Transport- und Zustellungsrisiko im Zusammenhang mit seinen Bestellungen beim Verein Sonnenberg.

4.7 Rechnungen vom Verein Sonnenberg sind, soweit nicht auf der Rechnung anders angegeben, innert 30 Tagen (ab Rechnungsdatum) und ohne jeden Abzug auf das darauf bezeichnete Konto vom Verein Sonnenberg zu bezahlen. Der Verein Sonnenberg behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Der Verein Sonnenberg ist in diesem Fall berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung einzustellen. Bei Zahlungsverzug wird der Kunde gemahnt:

1. Mahnung/Zahlungserinnerung (via E-Mail): gratis

2. Mahnung (postalisch): kostenpflichtig 

4.8 Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 10% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

5. Termine

5.1 Sämtliche vom Verein Sonnenberg kommunizierten Versand- und Zustellungstermine dienen ausschliesslich der Orientierung des Kunden und sind nicht rechtsverbindlich.

5.2 Verspätet sich der Versand einer Lieferung (oder Teilen davon) um mehr als fünf Arbeitstage gegenüber dem vom Verein Sonnenberg kommunizierten Termin, so ist der Kunde berechtigt, auf den verspäteten Teil der Lieferung zu verzichten. Ein solcher Verzicht ist nur gültig, wenn er sofort erklärt wird und vor dem Versand des verspäteten Teils der Lieferung beim Verein Sonnenberg eintrifft. Im Übrigen stehen dem Kunden aus der Überschreitung von Versand- und Lieferterminen keine Rechte gegen den Verein Sonnenberg zu.

5.3 Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche der Verein Sonnenberg nicht zu vertreten hat (z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung usw.) nicht oder nur unter erschwerten Umständen möglich, so ist der Kunde verpflichtet, den Verein Sonnenberg vermögensmässig so zu stellen, wie wenn die Zustellung erfolgreich verlaufen wäre (mindestens Übernahme der Versand- und Verpackungskosten). Im Übrigen gelten Ziffer 3 und Ziffer 4.6 hiervor.

6. Prüfung durch den Kunden

6.1 Der Kunde prüft vom Verein Sonnenberg erhaltene Lieferungen innert 5 Kalendertagen nach der Zustellung bzw. Abholung und rügt in dieser Zeit allfällig festgestellte sichtbare Mängel sowie unvollständige Lieferungen schriftlich oder per E-Mail beim Verein Sonnenberg. Nach unbenütztem Ablauf dieser Frist gelten die vom Verein Sonnenberg erhaltenen Lieferungen sowie der Umfang der Lieferung als durch den Kunden genehmigt.

7. Gewährleistung, insbesondere für Zapfenweine, und Haftung

7.1 Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt zwei Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung der der durch den Verein Sonnenberg zu erbringenden Leistungen.

7.2 Stellt der Kunde fest, dass eine vom Verein Sonnenberg erworbene Weinflasche fehlerhaft ist (nachfolgend «Zapfenwein»), so wird diese Flasche durch den Verein Sonnenberg unter folgenden Voraussetzungen ersetzt (kumulativ):

a. Die Gewährleistungsfrist (Ziffer 7.1 hiervor) ist noch nicht verstrichen;

b. die Flasche wird vom Kunden sofort nach Entdeckung des Fehlers beim Verein Sonnenberg vorbeigebracht oder – nach Rücksprache und gemäss den Instruktionen vom Verein Sonnenberg – an den Verein Sonnenberg eingesandt;

c. die Flasche ist zu mindestens 2/3 gefüllt; und

d. der Verein Sonnenberg kann den Fehler ebenfalls feststellen.

7.3 Der Verein Sonnenberg ersetzt Zapfenweine unter den Voraussetzungen von Ziffer 7.2 hiervor durch eine elektronische Gutscheinkarte im Wert des Zapfenweins. Diese Gutscheinkarte berechtigt den Kunden, beim Verein Sonnenberg einen anderen Wein im Wert der Gutscheinkarte zu bestellen. 

7.4 Mit Ausnahme der in Ziffern 7.1 und 7.2 erwähnten Mängelrechte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsrechte gegenüber des Vereines Sonnenberg zu.

7.5 Die Haftung des Vereines Sonnenberg für schuldhaft verursachte Personenschäden ist unbegrenzt. Die Haftung für direkte Sach- und Vermögensschäden, die der Verein Sonnenberg bei der Erfüllung des Vertrages schuldhaft verursacht hat, ist auf den Preis der betreffenden Leistung des Vereines Sonnenberg beschränkt. Jede Haftung des Vereines Sonnenberg oder ihrer Erfüllungsgehilfen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangener Nutzung, nicht realisierten Einsparungen, Verdienst-, Betriebs- oder Produktionsausfall – unabhängig von ihrem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, bspw. für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

8. Verhaltens- und Publikationsregeln für Kunden sowie Lizenz an Kundenbeiträgen 

8.1 Teile der Website können das Posten von Kommentaren, Produktbewertungen und anderen textlichen oder bildlichen Inhalten (nachfolgend „Kundenbeiträge“) ermöglichen. Der Kunde erklärt, mit diesen Bestimmungen der Ziffer ‎8 über die Kundenbeiträge einverstanden zu sein und verpflichtet sich insbesondere die Verhaltens- und Publikationsregeln einzuhalten.

8.2 Der Kunde anerkennt, dass er eigenverantwortlich für seine Aktivitäten und Kundenbeiträge verantwortlich und dafür haftbar ist. Er sichert zu, am geposteten Kundenbeitrag berechtigt zu sein und dass damit keine Rechte Dritter (Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, etc.) verletzt werden. Bei allfälligen Forderungen Dritter im Zusammenhang mit der Publikation oder Verwendung der Kundenbeiträge hält der Kunde den Verein Sonnenberg von allen Ansprüchen schadlos und frei.

8.3 Die Kundenbeiträge auf der Website des Vereines Sonnenberg sollen durch Eigenschaften wie Kreativität, Kulinarik und Niveau sowie der gebotenen Ernsthaftigkeit gekennzeichnet sein. Für die Veröffentlichung von Kundenbeiträgen gelten daher folgende Regeln:

8.4 Kundenbeiträge, wie Kommentare oder Produktbewertungen sollten sachlich geschrieben werden und Bezug auf die Eigenschaften, die Qualität, etc. des Produktes nehmen. Bei Problemen mit der Lieferzeit oder bei Qualitätsdefiziten jeglicher Art ist der Kundendienst des Vereines Sonnenberg zu kontaktieren. Äusserungen in Kundenbeiträgen sind mit dem verdienten Respekt durch entsprechende Wortwahl, möglichst korrekte Schreibweisen sowie gebotener Höflichkeit abzufassen. Persönliche Anfeindungen, Herabwürdigungen, oder Beiträge, die Hass, Gewalt, sexuelle Inhalte und Bedrohungen enthalten, die obszön sind, die die Privatsphäre anderer verletzen, die andere Menschengruppierungen, Minderheiten, etc. diskriminieren, die irreführen, gegen die guten Sitten oder gegen etwaig bestehende Gesetze verstossen, sowie bei Belustigung auf Kosten anderer, sind untersagt und werden nicht geduldet. Die Publikation von Werbeinhalten jeglicher Art, Spam oder Links anderer Anbieter sowie die Nennung deren Angebote ist nicht zulässig.

8.5 Die Veröffentlichung von Kontaktinformationen jeglicher Art (E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Wohnadressen, etc.) sollte unbedingt vermieden werden.

8.6 Der Verein Sonnenberg hat das Recht, die Einhaltung der Verhaltens- und Publikationsregeln zu prüfen, Kundenbeiträge ohne Angabe eines Grundes nicht zu veröffentlichen oder zu löschen. Weiter behält sich des Verein Sonnenberg das Recht vor, Kundenbeiträge sprachlich bzw. orthographisch zu verändern.

8.7 Bei groben oder wiederholten Verstössen gegen die Verhaltens- und Publikationsregeln für Kunden behält sich der Verein Sonnenberg vor, den Kunden ohne Angabe von Gründen zu sperren oder dessen Kundenkonto zu löschen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, Behörden beizuziehen oder Anzeige zu erstatten.

8.8 Lizenz des Kunden an den Verein Sonnenberg für Kundenbeiträge

Wenn ein Kunde Kundenbeiträge publiziert, räumt er dem Verein Sonnenberg damit eine Lizenz wie folgt ein:

Der Kunde gewährt dem Verein Sonnenberg eine nicht-exklusive, unbefristete, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung aller von ihm auf oder in Verbindung mit der Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere der Kundenbeiträge, einschliesslich der in den jeweiligen Kundenbeiträgen ggf. erscheinenden Abbildungen von Personen oder dort enthaltenen Konzepte oder Ideen, für alle beliebigen Zwecke, einschliesslich der kommerziellen Nutzung, was auch das Recht auf Übersetzung, Anzeige, Vervielfältigung, Modifikation, Erstellung abgeleiteter Werke, Analyse, Unterlizenzierung, Verbreitung und Abtretung dieser Rechte beinhaltet.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Beizug von Dritten

Der Verein Sonnenberg ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen, insbesondere andere Weinhändler.

9.2 Kommunikation per E-Mail

Der Verein Sonnenberg ist berechtigt, mit dem Kunden per E- Mail zu kommunizieren. Der Kunde ist sich bewusst, dass E-Mails durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde trägt sämtliche Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung von E-Mails. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmässig zu prüfen. Eine E-Mail des Vereines Sonnenberg gilt im Moment ihres Versands durch die vom Verein Sonnenberg benützten Server an die vom Kunden bezeichnete E-Mail-Adresse als beim Kunden zugestellt.

9.3 Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr an den durch den Verein Sonnenberg zu erbringenden Leistungen gehen mit dem Verlassen der Leistungen am Sitz des Vereines Sonnenberg oder der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über (es gilt er frühere Zeitpunkt).

9.4 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten (des Kunden, des Vereines Sonnenberg und Dritter) ist der Sitz des Vereines Sonnenberg.

9.5 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit oder Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.6 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diese AGB ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen.

Alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung, werden durch die zuständigen Gerichte am Sitz des Vereines Sonnenberg entschieden. Für Klagen des Vereines Sonnenberg und in den gesetzlich zwingend vorgesehenen Fällen ist zudem das Gericht am Wohnsitz, Sitz bzw. Domizil des Kunden zuständig.